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AGB

 
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hennes Stahl- und Anlagenbau GmbH, Stand Januar 2011

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 

Hennes Stahl- und Anlagenbau GmbH

             

                        Stand Januar 2011      

                         

 

1.    Allgemeines

Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend Kunde genannt). Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsabschlüsse, mit Ausnahme von Bauverträgen; für Bauverträge mit Unternehmern gilt ausschließ­lich die VOB/B in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung. Abweichende, ent­gegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten, selbst bei Kennt­nis, nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch uns.

 

2.    Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Verträge kommen erst mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Übergabe der Ware zustande. Änderungen in Form, Farbe, Gewicht und technischer Art bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

 

3.    Preise, Zahlungen, Verzug

Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise, hilfsweise die ange­botenen, andernfalls die üblichen Preise zzgl. der bei Lieferung geltenden gesetz­lichen Umsatzsteuer. Sie gelten ab Werk/Lager. Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum netto ohne jeden Abzug oder, soweit keine älteren, fälligen Rechnungen unbeglichen sind, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum unter Abzug von 2 % Skonto auf den Rechnungsbruttobetrag auf eines unserer Konten in EURO zahlbar. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber zum Einzug angenommen. Als Tag des Zahlungseingangs gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem wir über den Betrag endgültig verfügen können. Ab Verzugseintritt gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkte über Basiszinssatz, mindestens jedoch 12 % p.a. als vereinbart. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugs­schadens bleibt davon unberührt.

 

4.    Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Der Kunde kann ein Zurück­behaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrags­verhältnis beruht

.

5.    Eigentumsvorbehalt und Sicherungsabtretung

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleiben wir Eigentümer der verkauften Sachen. Verarbeitung und Um­bildung erfolgen stets für uns als Hersteller, aber ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Miteigentum durch Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum des Kunden an der einheitlichen Sache in Höhe des Rechnungswertes wertanteilsmäßig auf uns übergeht. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ord­nungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeiten und veräußern. Etwa daraus ent­stehende Forderungen und Rechte tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Nach der Ab­tretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung bis auf unseren schriftlichen Widerruf ermächtigt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurück­zunehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Übersteigt der Wert der abgetretenen Forderungen die Verbindlichkeiten des Kunden uns gegenüber um mehr als 10 %, wird der überschießende Betrag nach unserer vollständigen Befriedigung an den Kunden rückabgetreten.

 

6.    Lieferzeit und Lieferung

Von uns genannte Lieferfristen sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Wir versenden ab Lager/Werk. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer bleibt vorbehalten soweit die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware unser Werk/Lager oder das unseres Unterlieferanten verlassen hat. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers versandt, so geht die Gefahr mit Übergabe an die Transportperson, spätestens aber beim Verlassen des Werks auf den Besteller über. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Versandart, Beförderung und Schutzmittel sind unserer Wahl überlassen. Der Versand erfolgt für Rechnung des Kunden unfrei. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliche Anweisung des Kunden vereinbart. Etwaige Transportbeschädigungen und Verluste hat der Kunde sofort bei Empfang der Ware geltend zu machen und durch den Frachtführer auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen. Angemessene Teillieferungen und Teilleistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Eine angemessene Lieferfristverlängerung tritt ein, wenn die von uns geschuldete Lieferung durch unvorhersehbare und von uns unverschuldete Umstände verzögert wird(z. B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel – auch bei unseren Vorlieferanten – sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung). Eine angemessene Lieferfristverlängerung tritt auch ein bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, wir haben diese zu vertreten. Wird die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit bzw. die um die angemessene Frist verlängerte Frist um mehr als zwei Wochen überschritten, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Geraten wir mit der Lieferung bei schriftlich vereinbartem Liefertermin in Verzug, kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, sofern nicht ausnahmsweise eine Fristsetzung entbehrlich ist. Erklärt der Kunde nicht bereits in der Fristsetzung, ob er weiter auf Erfüllung besteht oder von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen möchte und geht eine solche Erklärung auch nicht innerhalb einer weiteren Frist von 7 Tagen bei uns ein, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Kunden, Schadenersatz zu verlangen, richtet sich nach den Voraussetzungen in Ziffer 8.

 

7.    Gewährleistung

Der Kunde hat die Ware nach Anlieferung unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und sofort anzuzeigen. Zeigen sich Mängel später, so hat uns der Kunde innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen, anderenfalls Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Der Kunde hat selbst zu prüfen, ob sich die bei uns bestellte Ware für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck eignet. Ein Mangel insoweit liegt nur dann vor, wenn wir dem Kunden die Eignung schriftlich bestätigt haben. Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sind wir dazu nicht bereit oder nicht in der Lage, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten; letzteres und der Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung gelten jedoch nicht bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit. Das Recht des Kunden, Schadenersatz geltend zu machen, richtet sich nach Ziffer 8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab der Abnahme der Leistung, es sei denn, der Kunde hat uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt, oder soweit die Pflichtverletzung von uns vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Verletzen wir nicht leistungsbezogene Pflichten gem. § 241 Abs. 2 BGB, stehen dem Kunden ein Rücktrittsrecht und Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung über die gesetzlichen Voraussetzungen hinaus nur bei vorheriger schriftlicher Mahnung und wiederholter Pflichtverletzung durch uns zu.

 

8.    Schadensersatz, Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind und für Mangelfolgeschäden jeder Art, insbesondere entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Haben wir fahrlässig eine für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentliche Pflicht verletzt, ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen, bei Vertragsabschluß oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbaren Schäden. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Dies gilt auch, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

 

9.    Schlussbestimmungen

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort der Geschäftssitz unseres Unternehmens. Gerichtsstand ist, auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen, das für unseren Sitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB nichtig sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

10.  Bundesdatenschutzgesetz

Wir sind berechtigt, alle im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung erhaltenen Daten des Kunden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für eigene Zwecke zu speichern.

 

Hennes Stahl- und Anlagenbau GmbH

Brentanostraße  6

64646 Heppenheim, Germany

 

AGB der Hennes Stahl- und Anlagenbau GmbH zum Download als PDF-Datei >>Hier<<

 

 

 
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