Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Hennes Stahl- und Anlagenbau GmbH,
Stand Januar 2011
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der
Hennes Stahl- und Anlagenbau GmbH
Stand Januar 2011
1.
Allgemeines
Diese
Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen
Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen (nachfolgend
Kunde genannt). Sie gelten für alle gegenwärtigen und
zukünftigen
Geschäftsabschlüsse, mit Ausnahme von
Bauverträgen; für Bauverträge mit
Unternehmern gilt ausschließlich die VOB/B in der
bei Vertragsabschluss
geltenden Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende Bedingungen
des Kunden gelten, selbst bei Kenntnis, nur bei
ausdrücklicher schriftlicher
Zustimmung durch uns.
2.
Angebot
und Vertragsabschluss
Unsere
Angebote sind freibleibend. Alle Verträge kommen erst mit
Zugang unserer
schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit
Übergabe der Ware zustande.
Änderungen in Form, Farbe, Gewicht und technischer Art bleiben
im Rahmen des
Zumutbaren vorbehalten.
3.
Preise,
Zahlungen, Verzug
Es
gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise,
hilfsweise die
angebotenen, andernfalls die üblichen Preise zzgl.
der bei Lieferung geltenden
gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie gelten ab Werk/Lager. Unsere
Rechnungen sind 14
Tage nach Rechnungsdatum netto ohne jeden Abzug oder, soweit keine
älteren,
fälligen Rechnungen unbeglichen sind, innerhalb von 7 Tagen
nach Rechnungsdatum
unter Abzug von 2 % Skonto auf den Rechnungsbruttobetrag auf eines
unserer
Konten in EURO zahlbar. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn
wir über
den Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel
werden nur zahlungshalber zum
Einzug angenommen. Als Tag des Zahlungseingangs gilt bei allen
Zahlungsmitteln
der Tag, an dem wir über den Betrag endgültig
verfügen können. Ab
Verzugseintritt gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkte
über Basiszinssatz,
mindestens jedoch 12 % p.a. als vereinbart. Die Geltendmachung eines
darüber
hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt davon
unberührt.
4.
Aufrechnung
und Zurückbehaltungsrecht
Der
Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit
unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Der Kunde
kann ein
Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein
Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht
.
5.
Eigentumsvorbehalt
und Sicherungsabtretung
Bis
zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit
dem Kunden bleiben wir Eigentümer der verkauften Sachen.
Verarbeitung und
Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, aber
ohne Verpflichtung für
uns. Erlischt unser Miteigentum durch Vermischung, so wird bereits
jetzt
vereinbart, dass das Miteigentum des Kunden an der einheitlichen Sache
in Höhe
des Rechnungswertes wertanteilsmäßig auf uns
übergeht. Der Kunde darf die
Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr verarbeiten und veräußern.
Etwa daraus entstehende Forderungen und Rechte tritt der Kunde
bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung
hiermit
an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der
Forderung bis auf
unseren schriftlichen Widerruf ermächtigt. Bei Zahlungsverzug
des Kunden sind
wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die
Vorbehaltsware auf Kosten
des Kunden zurückzunehmen oder Abtretung der
Herausgabeansprüche des Kunden
gegen Dritte zu verlangen. Übersteigt der Wert der
abgetretenen Forderungen die
Verbindlichkeiten des Kunden uns gegenüber um mehr als 10 %,
wird der
überschießende Betrag nach unserer
vollständigen Befriedigung an den Kunden
rückabgetreten.
6.
Lieferzeit
und Lieferung
Von
uns genannte Lieferfristen sind unverbindlich, wenn sie nicht
ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurden. Wir versenden ab Lager/Werk. Richtige
und
rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer bleibt
vorbehalten
soweit die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere
bei
Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem
Zulieferer. Die
Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den
Kunden über, sobald
die Ware unser Werk/Lager oder das unseres Unterlieferanten verlassen
hat. Wird
die Ware auf Wunsch des Bestellers versandt, so geht die Gefahr mit
Übergabe an
die Transportperson, spätestens aber beim Verlassen des Werks
auf den Besteller
über. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich
die Versendung oder die
Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht
die Gefahr mit dem
Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden
über. Versandart,
Beförderung und Schutzmittel sind unserer Wahl
überlassen. Der Versand erfolgt
für Rechnung des Kunden unfrei. Eine Transportversicherung
wird nur auf
ausdrückliche Anweisung des Kunden vereinbart. Etwaige
Transportbeschädigungen
und Verluste hat der Kunde sofort bei Empfang der Ware geltend zu
machen und
durch den Frachtführer auf dem Frachtbrief bescheinigen zu
lassen. Angemessene
Teillieferungen und Teilleistungen sind in zumutbarem Umfang
zulässig. Eine
angemessene Lieferfristverlängerung tritt ein, wenn die von
uns geschuldete
Lieferung durch unvorhersehbare und von uns unverschuldete
Umstände verzögert
wird(z. B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen,
Transporthindernisse,
Rohmaterialmangel – auch bei unseren Vorlieferanten
– sowie nicht rechtzeitige
Selbstbelieferung). Eine angemessene Lieferfristverlängerung
tritt auch ein bei
nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, wir haben diese zu
vertreten. Wird die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit bzw.
die um die
angemessene Frist verlängerte Frist um mehr als zwei Wochen
überschritten, hat
der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatzansprüche sind
ausgeschlossen. Geraten wir mit der Lieferung bei schriftlich
vereinbartem
Liefertermin in Verzug, kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten,
sofern nicht
ausnahmsweise eine Fristsetzung entbehrlich ist. Erklärt der
Kunde nicht
bereits in der Fristsetzung, ob er weiter auf Erfüllung
besteht oder von seinem
Rücktrittsrecht Gebrauch machen möchte und geht eine
solche Erklärung auch
nicht innerhalb einer weiteren Frist von 7 Tagen bei uns ein, sind wir
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Kunden,
Schadenersatz zu
verlangen, richtet sich nach den Voraussetzungen in Ziffer 8.
7.
Gewährleistung
Der
Kunde hat die Ware nach Anlieferung unverzüglich auf
offensichtliche Mängel zu
untersuchen und sofort anzuzeigen. Zeigen sich Mängel
später, so hat uns der
Kunde innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich
anzuzeigen, anderenfalls Gewährleistungsansprüche
ausgeschlossen sind. Der
Kunde hat selbst zu prüfen, ob sich die bei uns bestellte Ware
für den von ihm
beabsichtigten Verwendungszweck eignet. Ein Mangel insoweit liegt nur
dann vor,
wenn wir dem Kunden die Eignung schriftlich bestätigt haben.
Für Mängel der
Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr
durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Sind wir dazu nicht bereit oder nicht in der Lage,
kann der
Kunde nach seiner Wahl Minderung der Vergütung verlangen oder
vom Vertrag
zurückzutreten; letzteres und der Anspruch auf Schadenersatz
statt der Leistung
gelten jedoch nicht bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit. Das Recht
des Kunden, Schadenersatz geltend zu machen, richtet sich nach Ziffer
8. Die
Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab der Abnahme
der Leistung, es sei denn,
der Kunde hat uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt, oder soweit
die
Pflichtverletzung von uns vorsätzlich oder fahrlässig
herbeigeführt wurde.
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
Herstellergarantien
bleiben hiervon unberührt. Verletzen wir nicht
leistungsbezogene Pflichten gem.
§ 241 Abs. 2 BGB, stehen dem Kunden ein
Rücktrittsrecht und Anspruch auf
Schadensersatz statt der Leistung über die gesetzlichen
Voraussetzungen hinaus
nur bei vorheriger schriftlicher Mahnung und wiederholter
Pflichtverletzung
durch uns zu.
8.
Schadensersatz,
Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche
sind ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden,
die am Liefergegenstand
selbst entstanden sind und für Mangelfolgeschäden
jeder Art, insbesondere
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des
Kunden. Vorstehende
Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit uns oder unseren
Erfüllungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.
Haben wir fahrlässig
eine für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentliche
Pflicht verletzt, ist die
Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei
vergleichbaren Geschäften dieser
Art typischen, bei Vertragsabschluß oder spätestens
bei Begehung der
Pflichtverletzung vorhersehbaren Schäden.
Schadensersatzansprüche wegen
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie
Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Dies gilt auch, wenn
uns Arglist
vorwerfbar ist.
9.
Schlussbestimmungen
Sofern
sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
der Erfüllungsort
der Geschäftssitz unseres Unternehmens. Gerichtsstand ist,
auch bei
grenzüberschreitenden Lieferungen, das für unseren
Sitz zuständige Gericht. Wir
sind jedoch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu
klagen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden
einschließlich
dieser AGB nichtig sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller
übrigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
10.
Bundesdatenschutzgesetz
Wir
sind berechtigt, alle im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung
erhaltenen
Daten des Kunden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes
für eigene
Zwecke zu speichern.
Hennes
Stahl- und Anlagenbau GmbH
Brentanostraße 6
64646
Heppenheim, Germany